Antrag auf einheitliches Verfahren zur Verwendung des Klimastempels

2019 wurde beschlossen, Verwaltungsvorlagen künftig um Hinweise zu klimarelevanten Auswirkungen zu ergänzen. Diese Kennzeichnung hat sich in der Praxis als schlecht handhabbar und für die Ratsmitglieder wenig nachvollziehbar erwiesen. Die Kennzeichnung mit „nein“ und „siehe Sachverhalt“ trägt kaum dazu bei, die Klimarelevanz der zu fassenden Beschlüsse im Einzelnen transparent zu machen. Zum Teil werden Vorlagen, die evident klimarelevant sind – insbesondere bei positiven Auswirkungen – nicht entsprechend gekennzeichnet.

Möglicherweise fehlt es insofern an einheitlichen Richtlinien, um die Bewertung durch die einzelnen Fachbereiche vergleichbar zu machen. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und der Deutsche Städtetag (DST) haben diesbezüglich einen Verfahrensvorschlag erarbeitet, wie die Prüfung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Verwaltungsvorlagen gestaltet werden kann. Dieser gemeinsame Vorschlag der Verwaltungsexperten eines bedeutenden kommunalen Spitzenverbandes und des größten wissenschaftlichen Instituts in Deutschland, das sich mit kommunalen Themenfeldern beschäftigt, kann als „Best Practice“ zur Prüfung und Kennzeichnung der Klimarelevanz von Verwaltungsvorlagen gelten. Der Vorschlag wurde daher bereits von einer Vielzahl von Städten umgesetzt. Auch in Unna sollten Vorlagen zukünftig in dieser Weise nach einem einheitlichen Standard gekennzeichnet werden, wobei die konkrete Umsetzung noch der Anpassung an die hiesigen Strukturen bedarf.

Anhang: 2021_04_26_Antrag_auf_einheitliches_Verfahren_zur_Verwendung_des_Klimastempels_mit_Anhang

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