Pressemitteilung zur Finanzierung der Baumschutzsatzung

Zu den Ausführungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Rudolf Fröhlich zu dem grünen Deckungsvorschlag, die Kosten zur Wiedereinführung der Baumschutzsatzung aus den Einsparungen bei den Kürzungen der Fraktionsmittel zu finanzieren, nimmt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:

Erstens. Bei der Baumschutzsatzung handelt es sich gerade nicht um eine freiwillige Leistung, die während einer Haushaltssperre, wie die CDU meint, nicht erlaubt sein soll. Wie der Name schon sagt, ist die Baumschutzsatzung eine Satzung, die vom Rat beschlossen wird. Die Umsetzung der Einführung und Überwachung deren Regelung erfolgt durch städtisches Personal, deren Vergütung sich nach Gesetz (Beamte) oder Vertrag (TVöD) bei Beschäftigten regelt. Solche Ausgaben sind auch während einer laufenden Haushaltssperre erlaubt.

Zweitens. Der CDU-Fraktionsvorsitzende kann einen Beschluss zum Erlass der Baumschutzsatzung jederzeit, im Ergebnis ohne jegliche rechtliche Wirkung, beanstanden, wenn er das meint. Er ist dazu aber nicht berechtigt. Ein solches Recht hat nur der Bürgermeister, wenn „geltendes Recht verletzt“ ist. Dass dies nicht der Fall ist, wurde bereits oben unter „erstens“ dargelegt. Deswegen ist es fraglich, ob der Bürgermeister sein Beanstandungsrecht überhaupt ansatzweise in Betracht ziehen wird, wenn es zu einem solchen Beschluss käme. Vor diesem Hintergrund mag sich jeder selbst ein Bild machen, wer den Haushalt nicht verstanden hat, wie der CDU-Fraktionsvorsitzende im Hinblick auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meint.

Jener hätte sich vor seiner rechtlich falschen öffentlichen Äußerung besser im Haushalts- und Kommunalrecht durch den Beigeordneten Wigant beraten lassen. Denn eben der kommunale Wahlbeamte war es auch, der am 8.10.2019 in der Sitzung des Umweltausschusses erklärt hatte, dass in Bezug auf die mit der Einführung der Baumschutzsatzung entstehenden Personalkosten ein Deckungsvorschlag eingereicht werden müsse. Weil sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Sachverstandes der Beigeordneten, ungeachtet deren jeweiliger Parteimitgliedschaft, grundsätzlich nicht entsagt, wurde dem folgend auch der jetzt vorliegende Antrag gestellt.

Die Abschaffung der Baumschutzsatzung mit den Stimmen der Sozialdemokraten und der CDU war das Hochzeitsgeschenk der SPD für die Christdemokratie zu Beginn der „Groko“ am Anfang der jetzigen Wahlperiode. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann verstehen, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende sehr daran hängt und diesen Zeiten nachtrauert. Der polemische Angriff gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der hier nicht weiter erwidert werden soll, offenbart aber auch, in welcher Hilflosigkeit sich die CDU-Fraktion ohne politischen Partner im Rat der Kreisstadt Unna zurzeit befindet.

Dass die CDU sich weiterhin gegen wirksame Maßnahmen zum Schutze der Umwelt wehrt, offenbart die Ignoranz, dass Nichtstun in der Klimapolitik auch finanziell verheerend sein wird. Kompensationszahlungen für dürrebedingte Ernteausfälle markieren hier nur den Anfang eines sich anbahnenden Desasters.

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