Entscheidungsleitlinien für Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Viele Besitzer*innen eines denkmalgeschützten Hauses möchten etwas zum Klimaschutz beitragen und ihr Gebäude beispielsweise mit einer Solaranlage ausstatten. Diesem Wunsch ist die schwarz-grüne Landesregierung nachgekommen und hat kürzlich durch einen Erlass die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Bauten erleichtert.

Trotz der neuen Fassung des Denkmalschutzgesetzes, bei der in § 9 explizit die Belange des Klimas bei der Genehmigung zu berücksichtigen sind, handhaben die unteren Denkmalschutzbehörden die Genehmigungen von Photovoltaik auf Denkmälern sehr unterschiedlich. Doch auch die Eigentümer*innen von denkmalgeschützten Bauten sollten die Möglichkeit haben ihr Gebäude nachhaltig zu sanieren und dabei erneuerbare Energien zu nutzen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat jetzt einen Erlass mit Entscheidungsleitlinien veröffentlicht, der diese Lücke schließt. Ab sofort besteht ein grundsätzlicher Rechtanspruch auf die Genehmigung, der nur noch durch wenige und relativ klar umrissene Faktoren eingegrenzt wird.

https://www.mhkbd.nrw/ministerin-scharrenbach-land-nordrhein-westfalen-erleichtert-solaranlagen-auf-denkmaelern

Ines Nieders-Mollik, Mitglied im zuständigen Bauausschuss und Ortsvorsteherin für Unna- Mitte freut sich über die geschaffene Eindeutigkeit: „Die untere Denkmalschutzbehörde der Kreisstadt Unna hat bereits in der Vergangenheit einzelfallbezogen entschieden und die Belange des Klimaschutzes in die Entscheidung einfließen lassen. Mit den neuen Entscheidungsleitlinien ist nun bereits vor Antragstellung deutlich, auf welcher Grundlage die Genehmigung zum Bau einer Photovoltaikanlage entschieden wird, und die Belange des Klimaschutzes werden entsprechend der Bedeutung von erneuerbaren Energien angemessen priorisiert.“

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