Antrag auf Einberufung einer Fragebogenkonferenz

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU Fraktion im Rat der Kreisstadt Unna beantragen, der Rat möge ergänzend beschließen:

  • Im Rahmen der Befragung wird eine Fragebogenkonferenz eingesetzt. Diese hat die Beratung, Finalisierung und Freigabe der Fragen zur Aufgabe und ist für die Planung und Organisation der Öffentlichkeitsarbeit zuständig (fachliche Umfeldkommunikation).
  • In die Fragebogenkonferenz entsenden die drei großen Fraktionen (Grüne, CDU und SPD) jeweils ein Mitglied und die vier kleinen Fraktionen (WFU, FDP, FLU und DIE Linken +) zusammen ein Mitglied aus ihren Reihen mit Ortskenntnis und Ortsverbundenheit von und mit dem Stadtteil Massen.
  • Die Fragebogenkonferenz erhält explizit den Prüfauftrag, wie eine konkrete Frage nach dem Bau des geplanten Einkaufszentrums eingearbeitet werden kann.
  • Aus Respekt vor der informellen Bürger:innenbeteiligung halten sich die politischen Parteien mit öffentlichen Bewertungen (Wahlkampf) zum Einkaufszentrum zurück, bis die Umfrage abgeschlossen ist und unterstützen neutral die Teilnahme der Bürgerschaft an der Befragung, um ein sachliches und faires Verfahren zu ermöglichen.

Begründung

Die in der Beschlussvorlage 0106/21 genannte Befragung ist am 10.02.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität sowohl im öffentlichen als auch im nicht-öffentlichen Teil vorgestellt worden. Wegen des angemeldeten Beratungsbedarfs seitens Bündnis90/Die Grünen ist die Vorlage zur Beschlussfassung in den HFA/Rat am 18.2.2021 verwiesen worden.

Die Politikwissenschaftlerin Frau Dr. Vielhaber (KommunaleMeinungsForschung), die mit der Umfrage beauftragt werden soll, hat in ihren Ausführungen obige Punkte als sinnvolle Bausteine der Befragung benannt.

Bündnis90/Die Grünen und die CDU haben darüber beraten und schließen sich den Vorschlägen an. Wir beantragen die Ergänzung der Beschlussvorlage, damit diese eingearbeitet werden können. Der Inhalt dieses Änderungsantrags ist fachlich mit Frau Dr. Vielhaber abgestimmt. Eine Bürger:innenbeteiligung,bzw. -befragung, die erst nachrangig zu einem Vorhaben durchgeführt wird, darf nur eine Ausnahme bleiben.

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