Nachfolgend ein Kommentar zur Berichterstattung über Solarfreiflächenanlagen von Ines Nieders-Mollik
Leserbriefe von Ratsmitgliedern werden in der Zeitung nicht veröffentlicht. Ein Anrecht auf Richtigstellung gibt es nur, wenn eindeutig Falsches veröffentlicht wird, Weglassen von Aussagen sind das Kürzungsrecht von Presse, auch wenn es dann zu halbwahren Aussagen kommt. Es ist richtig, dass ich mich im ASBV gegen die beantragten 4 Solaranlagen auf den Flächen in Mühlhausen, Villigst und Massen ausgesprochen habe, weil es sich um hochwertiges Ackerland lt. Aussage des Kreises handelt, das außerdem in 2 Fällen im Landschafts- und Vogelschutzgebiet handelt, da kann ich keine Empfehlung aussprechen. Außerdem wird mit jeder Solaranlage auf freiem Feld freie Landschaft beansprucht im Gegensatz zu meiner Vorstellung von Verpflichtender Montage auf Flachdächern wie in Industriegebieten, auf Schulen und anderen Kommunalen Gebäuden usw. da sind bereits versiegelte Flächen. Außerdem wird Strom dort erzeugt, wo er direkt benötigt wird. Für mich werden Solaranlagen erst dann ökologisch sinnvoll!