Leidtragende sind Schüler und Lehrer
Mittlerweile gewinnt der Fakt der steigenden Schülerzahlen auch in Unna an Bedeutung. Denn der Neubau der Grundschule am Hertinger Tor ist für einen dreizügigen Betrieb konzipiert und der ist faktisch belegt schon jetzt zu klein.
In der Auftragsbekanntmachung wird der Auftrag wie folgt beschrieben :
„Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, auf dem Gelände am Hertinger Tor einen neuen Bildungsstandort zu schaffen. Dazu sollen zwei bestehende Grundschulen zusammengelegt werden und dafür am Standort Hertinger Tor eine neue 3-zügige Grundschule mit einer Sporthalle gebaut werden. Ergänzt werden soll diese Schule durch ein Familienzentrum, das aus einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumen besteht. Eine Machbarkeitsstudie dazu liegt bereits vor, die als Grundlage für diese Ausschreibung herangezogen wurde. Die Einreichung des Bauantrags soll bis zum 30.11.2019 erfolgt sein. Die Übergabe an den Nutzer ist für Juli 2023 festgeschrieben.“
Sprechen Schulverwaltung und
Bauverwaltung nicht miteinander, dass eine Ausschreibung rausgeht, die
an den Realitäten vorbei geht?
Die zuständige Beigeordnete reagierte
in der jüngsten Sitzung des Schulausschusses, als diese Frage
aufgeworfen wurde, mit Achselzucken, und das Bauderzernat bringt ohne
weiteres Hinterfragen die bereits jetzt schon überholte Ausschreibung
auf dem Weg. Das ist kein abgestimmtes Verwaltungshandeln.
Hinweise im Schulausschuss vom Vorsitzenden Michael Sacher wurden nicht ernst genommen.
Bündnis
90/ Die Grünen fordert, dass sich die Verwaltung Gedanken machen soll,
wie sie dies ausschreibungstechnisch hinbekommt.
Dabei sollte auch
erneut darüber nachgedacht werden, wie von den Bündnis 90/Die Grünen in
der damaligen ABSV-Sitzung angeregt, ob angesichts der Bedeutung der
Maßnahme nicht ein klassisches Wettbewerbsverfahren mit mehreren
potentiellen Bieterinnen und Bietern sachgerechter ist als das jetzt
ausgeschriebene Verhandlungsverfahren mit maximal drei bis fünf Bietern
laut Ausschreibung. Einen Schulneubau jetzt in dieser Form
auszuschreiben, wenn bereits heute feststeht, dass die Räumlichkeiten
nicht ausreichen werden, ist angesichts etwaiger drohender Mehrkosten
nicht vermittelbar und letztlich ein Fall für den Bund der Steuerzahler.