Lieber und teurer Innenminister Jäger,
liebe Grüne Landtagsfraktion,
liebe Fraktionen in Unnas Rat,
Unnas Grüne finden es gut, dass sich die Landesregierung Gedanken über die notwendigen finanziellen Grundlagen kommunaler Demokratie macht. Unnas Rat stärkt seit Jahren über relativ hohe Fraktionszuschüsse seine qualifizierte Arbeit. Über hauptamtliche Fraktionsgeschäftsführungen, Fortbildungen und Gutachten wird so auch die Arbeit der Ausschußvorsitzenden verbessert und erleichtert.
Die jetzt verordnete Verdoppelung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende wird von allen Unnaer Ratsfraktionen für unnötig befunden. In der Summe mit den Fraktionszuschüssen ist sie bei der gegenwärtigen Haushaltslage mit chronischem Einsparungszwängen öffentlich nicht vermittelbar. Eine kompensatorische Reduzierung der Fraktionszuweisungen würde Unnas Ratsarbeit negativ beeinflussen. Die Fraktionsgeschäftsführungen haben in der Regel Arbeitsverträge bis zum Ende der Ratsperiode. Freiwilliges Rückspenden der ungewollten Zusatzentschädigungen durch die einzelnen Ausschussvorsitzenden kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein, weil es aufwendig ist und kaum durchsichtig praktiziert werden kann.
Unnas Grüne können der Übernahme der Regelung des § 46 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW in die Ratshauptsatzung mit entsprechenden nicht benötigten Zusatzzuwendungen deshalb nicht zustimmen. Wir hoffen auf entsprechendes Abstimmen auch der anderen Fraktionen in Unnas Rat, wie in anderen Gemeinden des Landes geschehen. Von daher bitten wir Landesregierung und Landtag, diesen „zivilen Ungehorsam“ als konstruktiven Schritt zu verstehen. Begründete eigenwillige Wege, kommunale Demokratie zu stärken, sollten mit einer „Ausnahme-Option“ ermöglicht werden. Bei einer Novellierung der Verordnung spätestens zur nächsten Ratsperiode ab 2020 könnten Unnas Erfahrungen nützliche Anregungen liefern.
Mit Demokratie-freundlichen Grüßen
Charlotte Kunert
-Fraktionsvorsitzende