Die Grüne Fraktion beantragt die Schaffung einer städtischen Stellplatzsatzung. Sie ermöglicht es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten auszurichten. Die Stellplatzsatzung kann so als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden. Nach den aktuellen Erhebungen der Planersocietät im Rahmen der Entwicklung des Mobilitätskonzeptes ist die Fahrradnutzung in unserer Stadt von 11 Prozent im Jahr 2013 auf 21 Prozent im Jahr 2022 gestiegen.
Die Dynamik der Fahrradnutzung mit der Ausdifferenzierung von (Zweit-/Dritt-)Fahrrädern für Alltags-, Sport- und touristische Zwecke sowie der rasanten Entwicklung im Transportradsegment (+63 Prozent in 2021) trifft auf die räumliche Begrenzung in Straßenräumen und auf Privatflächen gerade in dicht bebauten Wohngebieten im Bestand. Die Flächen zum Fahrradparken werden durch vieles andere beansprucht: Kinderwagen, Rollatoren und Fahrradanhänger beanspruchen Eingangsbereiche, regengeschützte Hauseinfahrten und Innenhöfe. Zugleich müssen dort jedoch Flächen für Noteinsätze freigehalten werden. In den Kellern oder einer Garage werden selten genutzte Fahrräder und Außenspielgeräte untergebracht.
Im Straßenraum schränken an der Hauswand, an Zäunen und Schildermasten abgestellte Fahrräder den Bewegungsraum von Fußgängerinnen ein. Diese Behinderung von Fußgängerinnen betrifft die Rollator- und Rollstuhlnutzung, aber auch Blinde beim Einsatz des Langstocks entlang der Leitlinie der Hauswand.
Derzeit befindet sich der Masterplan Mobilität in der Entwicklung und wird zentrales Element einer neu ausgerichteten Mobilitätsentwicklung sein. Die neue städtische Stellplatzsatzung soll im Zuge dessen mit in die Planungen aufgenommen werden.