Der schöne Teil der Geschichte – Habecks Gebäudeenergiegesetz funktionierte
Unsere alte – durchaus sparsame – Ölheizung sandte immer nachdrücklicher Signale, dass sie bald in den Ruhestand einzutreten gedenke. Wir widerstanden dem Angebot einer interessierten Firma, uns preisgünstig eine noch sparsamere, noch modernere Ölheizung einzubauen.
Denn wichtig war uns bei einer neuen Anlage:
– Mehr Umweltfreundlichkeit
– Keine starke Abhängigkeit mehr von Lieferketten und von autokratischen Regimen, die fossile Energien liefern
– Möglichst preisgünstige Energie
Die Energieberaterin erstellte für unser Haus einen – finanziell geförderten – individuellen Sanierungsfahrplan. Die Fördermöglichkeiten wurden detailliert dargestellt. Mit diesem Sanierungsfahrplan gemäß des Habeckschen Gebäudeernergiegesetzes erwarb man nach damaliger Rechtslage für einen Zeitraum von 15 Jahren Fördermöglichkeiten für die dort empfohlenen energetischen Sanierungsabschnitte.
Da unsere alte Heizung schwächelte, wichen wir von der idealen Reihenfolge – erst dämmen, dann neues Heizungssystem – ab und entschieden uns zunächst für die Heizungssanierung. Denn die Fördersumme gab es nur, wenn die alte Heizung noch funktionierte.
Die von uns favorisierte Kombination aus Photovoltaikanlage und Wärmepumpe prüften wir gründlich, auch die häufig verbreiteten (Falsch-) Informationen über Wärmepumpen.
Einige Rechercheergebnisse:
– Wärmepumpen funktionieren auch in Altbauten
– Nein, das Haus muss nicht unbedingt vor dem Einbau perfekt gedämmt sein
– Nein, eine Wärmepumpe funktioniert auch gut ohne Fußbodenheizung
– Nein, alte funktionierende Heizkörper müssen nicht ersetzt werden
Eine Firma für die Durchführung wurde gefunden. Durchschnittliche Kenntnisse für Kontoeröffnungen in Internetshops reichten, um ein Konto im Kundenportal „Meine KfW“ einzurichten. Dort konnten wir den Antrag stellen und die notwendigen Nachweise (z. B. Eigentümernachweis, Meldebescheinigung, Rechnungen) hochladen. Ein Mitarbeiter der Firma begleitete diese Antragstellung engmaschig.
Es dauerte kaum 2 Minuten nach dem Hochladen des Antrags und die verbindliche Förderzusage erschien auf dem PC-Bildschirm. So weit, so praktisch.
Das System funktioniert einwandfrei, wir sind hochzufrieden. Die Wärmepumpenwärme ist viel angenehmer als die unserer alten Heizung . Von März bis in den Oktober müssen wir dank der Photovoltaik-Anlage kaum Strom von den Stadtwerken dazukaufen. Unterm Strich ist die Energierechnung unseres ersten Jahres rund 800 € geringer als mit der alten Anlage. Und das schon bei nicht optimaler Dämmung des Hauses. Heute wäre die Differenz noch viel größer. Denn unsere letzte Tankfüllung Heizöl hatten wir deutlich vor dem Irankrieg gekauft.
Kurz:
Habecks „Heizungsgesetz“ war ein Hammer – zielgerecht einsetzbar und hoch effektiv. Wir waren begeistert.
Es folgt der unschöne Teil der Geschichte:
Die Dämmung wollten wir nun angehen, zeitnah einen Auftrag dazu erteilen. Denn hatten wir nicht 15 Jahre Zeit garantiert bekommen für die Förderung der weiteren Gebäudesanierung, also jetzt einer Dämmung nach heutigem Standard?
Aber oh je, da war ja Frau Reiche, ihres Zeichens Wirtschaftsministerin, mit ihrem „Freiheitskampf“ für den Heizungskeller im Amt angekommen. Die Freiheit soll nun u.a. darin bestehen, Heizungsanlagen mit Biobrennstoffen zu betreiben, die es absehbar in Jahrzehnten in ausreichender Menge nicht geben wird. Fossile Heizungsanlagen dürfen auch nach 2045 noch betrieben werden.
Was sollte das nun für unseren Wunsch bedeuten, der heimischen Wirtschaft einen nicht ganz kleinen Auftrag zu erteilen?
Bei den Fachleuten trafen wir auf Verwirrung. Ja, sagte man uns, grundsätzlich hätten wir wohl den Anspruch auf die Förderung nach unserem Sanierungsplan.
Aber dann kam das Kleingedruckte: Wenn der Fördertopf keine Gelder enthielte, hätten wir eben genau auf diese Summe Anspruch – Guter Witz!!!
Ob Reiches Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen könnte, ist übrigens fraglich.
Das Gericht entwickelte 2021 in einem Grundsatzurteil zum Klimaschutz den Gedanken der „intertemporalen Freiheitssicherung“.
Auf gut Deutsch heißt das:
Wenn heute zu sehr beim Klimaschutz gebummelt wird, kann der Druck auf spätere Generationen, die Emissionen zu senken so drastisch werden, dass ihre Freiheitsrechte extrem eingeschränkt werden müssen. In dem z. B. Fliegen, Kreuzfahrten und vieles mehr generell verboten werden muss. Deswegen dürfen die Lasten des Klimaschutzes nicht einfach in die Zukunft verschoben werden.
Nur genau das versucht Reiche mit ihrem Gesetz.
Selbst wenn das Gesetz kassiert werden sollte, vom Parlament – ob die SPD noch rechtzeitig aufwacht? – oder vom Gericht: Ein riesiger Schaden ist nun angerichtet.
Es geht wertvolle Zeit verloren: für den Klimaschutz, für die lokale Wirtschaft, für unsere Zivilisation.
Noch nie hatte uns als Privatmenschen eine vermurkste Politik in unserem Handeln so behindert. Die wenig bürokratische Förderkulisse ist faktisch obsolet. Was wir nun machen können, ist schleierhaft.
Entbürokratisierung und lokale Wirtschaftsförderung sehen anders aus.
Müssen wir denn jetzt ernsthaft darauf hoffen, dass China unser Klima rettet? Diese Autokratie hat ein ehemals deutsches Geschäftsmodell in Sachen Umweltschutz im XXXXL-Format übernommen. E-Mobilität und Solaranlagen boomen dort. Ist doch peinlich für uns – oder?
Es Reiche(t)!!!
Text und Foto: Gudrun Bürhaus



