Prinzipien in der Politik zu haben ist gut. Und es ist unzweifelhaft ein richtiges Prinzip, das Asylrecht als individuelles Recht zu betrachten, das nicht ausgehebelt werden darf, indem Herkunftsländer zu sicheren Staaten erklärt werden. Mit Recht haben die Grünen die entsprechende Grundgesetzänderung 1993 abgelehnt.
Freilich: wer immer nur seine Prinzipien vor Augen hat, läuft Gefahr, die komplizierte Wirklichkeit zu übersehen. Jeder weiß, welche Probleme das eigentlich so richtige Prinzip des Pazifismus derzeit macht, wenn man die unübersichtliche Realität ernst nimmt. Und so geht es zur Zeit auch mit dem Asylrecht.
Zu den 30 längst vom Gesetzgeber als „sicher“ deklarierten Herkunftsländern sollen drei dazukommen – so will es die große Koalition und hat es mit machtvoller Mehrheit im Bundestag beschlossen. Deren Motive dafür sind schäbig. Und weil im Bundesrat die Zustimmung eines rot-grün regierten Landes erforderlich ist, hat man sich ein ebenso schäbiges Zusatzangebot zurechtgelegt: drei klassische Schikanen im Asylrecht, die sich die Parteien der GroKo in der Vergangenheit ausgedacht haben, sollen fallen: das Arbeitsverbot für Asylbewerber, die Residenzpflicht sowie die Verpflichtung zu „Sachleistungen“ statt Geldleistungen für sie. Sie sollen natürlich nur dann fallen, wenn die Grünen im Bundesrat zustimmen. Klar ist das Angebot schäbig: man gibt zu, dass diese Schikanen keineswegs erforderlich sind, will sie aber dennoch nicht aufheben – nur dann, wenn die Grünen den neuen drei sicheren Herkunftsländern über die Hürde helfen.
Soweit so traurig; traurig für die Moral von CDU und SPD. Aber was soll man da als Grüner tun? Sich über diese Moral ereifern, an seinen Prinzipien festhalten und also die Rechtsänderung ablehnen? Klar, das kann man tun.
Freilich, wer genau hinsieht, kommt ins Grübeln. Aslybewerber aus den drei neuen „sicheren“ Herkunftsländern werden ohnehin nahezu alle abgelehnt, das neue Recht ist da mehr symbolisch als faktisch verändernd. Umgekehrt weiß jeder, der mit Asylbewerbern zu tun hat, dass Arbeitsverbot, Residenzpflicht und Sachleistungen an der Menschenwürde der Bewerber nagen wie wenig anderes. Könnte es nicht sein, dass man unterm Strich mehr Gutes für Asylbewerber tut, wenn man gegen die Kröte Herkunftsländer die Verbesserungen für die anderen eintauscht? Da wird Menschenrecht gegen Menschenrecht eingetauscht, heißt es, da werden Flüchtlinge erster und zweiter Klasse definiert. Mag sein, aber diese Definition geht doch von der Großen Koalition aus – und die Grünen stehen so oder so vor der Wahl, welches Recht sie höher wichten. Denn auch wenn sie die neuen „sicheren“ Herkunftsländer blockieren, sprechen sie sich gegen Asylbewerber aus – gegen diejenigen, denen die ausgehandelten Erleichterungen nun zugute kommen.
Nein, es ist perfide, den Grünen die Schuld zu geben für die Zwickmühle, die ihnen von anderen gelegt wurde. Aber da sie nun mal da ist, müssen sie reagieren. Kretschmanns Entscheidung hilft jedenfalls vielen. Die andere Entscheidung hätte möglicherweise auch vielen geholfen. Darf man dafür Kretschmann an den Pranger stellen? Sollten das die eigenen Leute tun?
Das überlaute Geschrei mancher Grünen hat nur die Konsequenz, dass in vielen Medien die Grünen für die Verschärfung des Asylrechts verantwortlich gemacht werden. Das ist dann aber der Höhepunkt der Verdrehung. Nein, das waren CDU und SPD mit ihrer 80 %-Mehrheit. Und die Grünen haben in dieser schwierigen Situation immerhin für nicht ganz wenige Asylbewerber die Lage ein klein wenig verbessert. Man darf das durchaus auch loben.
Von Gernot Folkers, KV Unna