Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Vor diesem Hintergrund haben wir die Verwaltung der Kreisstadt Unna um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen und entsprechende Erläuterung im geplanten Bauausschuss am 28.04.2021, sofern die pandemische Lage ein Zusammentreffen möglich macht:
- Wie will die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen?
- Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung, um die Aufgabe sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil)?
- Welche Qualifikation hat aktuell das Personal, das die Aufgabe erledigt; welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein?
- Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?
- Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenkonflikten zwischen Bauamt und Denkmalpflege?
- Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer:innen verklagt zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst der Druck auf die Stadt mit der DSchG-Novelle?
- Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?
- Plant die Verwaltung, eine Stellungnahme zur DSchG-Novelle (ggf. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände) zu diesem Themenkomplex abzugeben?
- Wo sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der DSchG-Novelle Potentiale für interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Denkmalschutzes?