Europawahl einfach erklärt

Erfahre mehr über die EU-Mitgliedstaaten, wichtige Institutionen, die aktuellen Parlamentsmehrheiten, die letzte Wahlbeteiligung und die Geschichte der EU.


In diesem Dossier:


27 EU-Mitgliedstaaten

EU-Mitgliedstaaten

EU-Mitgliedstaaten

 


Europa in Zahlen

  • 27 EU-Mitglied­staaten
  • Die nächste Europawahl wird die 10. Direktwahl zum Europäischen Parlament
  • Die Europawahl findet alle 5 Jahre statt
  • Datum der nächsten Europawahl: 6. – 9.6.2024
  • 7 Fraktionen
  • 1 EP-Präsident*in
  • 14 EP-Vizepräsident*innen
  • 720 Abgeordnete im nächsten Europäischen Parlament
  • Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 lag bei 51%
  • Wahlalter: 16 in Belgien, Deutschland, Malta, Österreich, 17 in Griechenland, 18 in allen anderen EU-Mitgliedstaaten
  • Wahlpflicht in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Luxemburg

Die wichtigsten EU-­Institutionen

Europäisches Parlament (EP) wird von den Bürger*innen gewählt und verabschiedet die EU-Gesetzgebung zusammen mit dem Rat der EU.

Europäische Kommission besteht aus 26 Kommissar*innen und 1 Kommissionspräsident*in, nimmt im politischen System der EU die Aufgaben der Exekutive wahr und ist die Hüterin der Verträge, vertritt die gemeinsamen Interessen der EU und schlägt EU-Gesetze vor.

Europäischer Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschef*innen der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen und legt die allgemeinen politischen Prioritäten der EU fest. Folgende europäische politische Parteien sind aktuell im Europäischen Rat vertreten: Europäische Volkspartei/EVP (9), Demokraten für Europa/ALDE (6), Europas/SPE (5), Europäische Konservative und Reformer/EKR (3), Unabhängige (4). (Stand: November 2023)

Rat der Europäischen Union vertritt die Ansichten der nationalen Regierungen und verhandelt europäische Gesetzgebungen. Ihm gehören die Fachminister*innen der Mitgliedstaaten an, er trifft sich in zehn Ratsformationen.

Europäischer Auswärtiger Dienst ist der diplomatische Dienst der EU.

Europäische Zentralbank ist die Zentralbank der EU-Länder, die den Euro als Währung verwenden.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) überwacht die Anwendung des EU-Rechts.

Europäischer Rechnungshof überprüft die Einnahmen und Ausgaben in sämtlichen Politikbereichen der EU und trägt damit zur Rechen­schafts­pflicht und Transparenz bei.

Ausschuss der Regionen vertritt die lokalen und regionalen Gebiets­körper­schaften in der gesamten EU und gibt Stellung­nahmen zu neuen Rechts­vorschriften ab.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss setzt sich aus Vertre­ter*innen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber­organisationen und anderen Interessens­vertreter*innen zusammen. Er legt den EU-Institutionen Stellungnahmen zu EU-Themen vor und bildet so eine Brücke zwischen den Entscheidungs­organen und den Bürger*innen.

 

Die wichtigsten EU- Institutionen

 


Mehrheiten im Europäischen Parlament (EP)

Das EP hat derzeit 705 Sitze, die auf die 27 EU-Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Bevölkerungszahl verteilt sind. Von 96 Sitzen für Deutschland bis zu 6 Sitzen für Malta. Nach der EP-Wahl gruppieren sich die Abgeordneten nicht nach Ländern, sondern nach Fraktionen.

Derzeit gibt es 7 Fraktionen im EP:

  • Die Linke GUE/NGL (37 Sitze),
  • Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D, 140 Sitze),
  • Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA, 72 Sitze),
  • Renew Europe (102 Sitze),
  • Europäische Volkspartei (EVP, 178 Sitze),
  • Europäische Konservative und Reformer (EKR, 68 Sitze),
  • Identität und Demokratie (ID, 59 Sitze), und
  • 49 fraktionslose Abgeordnete.

Beteiligung an den Europawahlen von 1979 bis 2019

Beteiligung an den Europawahlen von 1979 bis 2019

Beteiligung an den Europawahlen von 1979 bis 2019

 


Wie geht es nach der Europawahl weiter?

  1. Die Fraktionen werden gebildet.
  2. Das Europäische Parlament wählt seine*n Präsident*in.
  3. Der Europäische Rat unterbreitet einen Vorschlag für eine*n Präsident*in der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahl.
  4. Das Europäische Parlament stimmt über den*die vorgeschlagene*n Kommissions­präsident*in ab. Bei Ablehnung muss der Europäische Rat innerhalb von einem Monat einen neuen Vorschlag machen.
  5. Bei Zustimmung bittet der*die gewählte Präsident*in die Mitglied­staaten, ihre Kandidaturen für Kommissionsmitglieder einzureichen – jeder Mitgliedstaat schlägt seine Kandidat*in vor (derzeit 26 Kommissar*innen).
  6. Die Kandidat*innen werden vor den Ausschüssen des Europäischen Parlaments angehört, die sie bestätigen müssen.
  7. Das Europäische Parlament stimmt über die Zustimmung der vorgeschlagenen Europäischen Kommission als Ganzes ab.

Zeitstrahl zur Geschichte der EU

1951: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wird von den sechs Gründermitgliedstaaten ins Leben gerufen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande).

1957: Die Römischen Verträge schaffen die Grundlage für eine europäische Wirtschafts­gemeinschaft (EWG), Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und gemein­same Institutionen wie eine parlamentarische Versammlung, einen Gerichtshof und einen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Fortan ist von den «Europäischen Gemeinschaften» (EG) die Rede.

1967: Die Exekutivorgane der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) werden zusammengelegt.

1973: Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark treten der EG bei.

1974: Die Staats- und Regierungschefs der EG beschließen, sich regelmäßig als Europäischer Rat zu treffen.

1979: Das Europäische Parlament wird zum ersten Mal direkt gewählt.

1981: Griechenland tritt der EG bei.

1985: Die Kommission präsen­tiert ihr Weißbuch zur Vollendung des Binnen­marktes. Das Schengener Abkommen u.a. zur schritt­weisen Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnen­grenzen wird von Deutschland, Frankreich sowie den Benelux­staaten beschlossen.

1986: Portugal und Spanien treten der EG bei.

1987: Die zwölf Mitgliedstaaten unterzeichnen die «Einheit­liche Europäische Akte», um den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (die «vier Grundfreiheiten») zu ermöglichen und bis 1992 einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt zu schaffen.

1989: In Mittel- und Osteuropa finden friedliche Revolutionen statt. Der Eiserne Vorhang fällt.

1993: Durch den Vertrag von Maastricht wird die Europäische Union, wie wir sie heute kennen, errichtet. Nach dem Maastrichter Vertrag stützt sich die EU auf drei Säulen: die Europäische Gemein­schaft, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Gemein­same Innen- und Rechtspolitik. Außerdem werden die Bedingungen und der Zeitplan für die Ein­führung einer Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt.

1994: Der Ausschuss der Regionen konstituiert sich. Das Schengener Abkommen tritt in Kraft.

1995: Die EU wächst auf 15 Mitglied­staaten an (hinzu kommen Öster­reich, Finnland und Schweden).

1997: Die EU-Außenminister unterzeichnen den Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft tritt.

1999: Der Euro wird als Buchgeld in der Eurozone eingeführt. Der Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft und schafft wichtige Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union. Er stärkt das Europäische Parlament und die äußere Handlungsfähigkeit, so wird ein Hoher Vertreter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheits­politik benannt. Die Türkei wird Beitrittskandidatin der EU. Der Konvent der Europäischen Charta der Grundrechte nimmt seine Arbeit auf.

2000: In Nizza einigen sich die Staats- und Regierungschef*innen auf einen neuen Vertrag (Nizza-Vertrag), der das Beschluss­fassungs­system auf die Erweiterung vorbereitet und 2003 in Kraft tritt.

2001: Der Europäische Rat beschließt auf dem Gipfel von Laeken eine umfassende Reform der EU und die Einrichtung eines Konvents zur Zukunft der Europäischen Union.

2002: Der Euro wird als Währung eingeführt. Der Europäische Rat von Kopenhagen beschließt die Aufnahme von zehn ost- und mitteleuropäischen Staaten und entwickelt die sogenannten Kopenhagener Beitrittskriterien.

2003: Der Konvent zur Zukunft der EU schließt seine Arbeit am Entwurf einer Europäischen Verfassung ab, und die Regierungskonferenz beginnt mit der Erarbeitung eines Verfassungsvertrags. Zudem wird der Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vereinbart.

2004: Zehn weitere Länder treten der EU bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

2005: Der Versuch, eine europäische Verfassung einzuführen, scheitert, da Frankreich und die Niederlande in Volksabstimmungen dagegen stimmen. Nordmazedonien wird Beitrittskandidat der EU.

2007: Bulgarien und Rumänien treten der EU bei. Die 27 EU-Staaten unterzeichnen nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages stattdessen den Vertrag von Lissabon, der die vorherigen Verträge ändert.

2009: Der Vertrag von Lissabon tritt in Kraft. Er hat zum Ziel, die Entscheidungs­prozesse zu demokratisieren und effizienter zu gestalten, so erhält das EU-Parlament zum Beispiel mehr Befugnisse und die europäische Bürger­initiative wird eingeführt.

2010: Montenegro wird Beitritts­kandidat der EU.

2012: Serbien wird Beitritts­kandidat der EU.

2013: Kroatien wird das 28. EU-Mitglied.

2014: Albanien wird Beitritts­kandidat der EU.

2016: Das Vereinigte Königreich stimmt in einem Referendum für einen Austritt aus der EU (Brexit).

2020: Das Vereinigte Königreich verlässt die Europäische Union, weshalb man nun von der EU-27 spricht.

2022 und 2023: Bosnien-Herzegowina, Moldau, die Ukraine und Georgien werden Beitritts­kandidaten der EU.


Demokratie in der EU – Index

In den EU-Mitgliedstaaten gibt es zunehmend gravierende Demokratiedefizite. Eine der großen politischen Aufgaben der nächsten Jahre ist daher, die EU als Demokratieprojekt zu verteidigen. Die Economist Intelligence Unit weist mit ihrem Demokratieindex auf, welche EU-Mitgliedstaaten Demokratiedefizite zu verzeichnen haben.

Das Ranking der EU-Länder basiert auf dem Bericht der Economist Intelligence Unit (EIU) 2022. Die erste Zahl bezieht sich auf das globale Ranking, die Zahl in der Klammer ist der «Democracy Score», der auf einer Skala von 1-10 angegeben wird. Je höher die Zahl, als desto «demokratischer» wird das Land eingestuft. Der Score setzt sich aus folgenden fünf Kategorien zusammen: Wahlverfahren und Pluralismus, Funktionsweise der Regierung, politische Beteiligung, politische Kultur, bürgerliche Freiheiten.

Auf der Grundlage der Ergebnisse bei einer Reihe von Indikatoren innerhalb dieser Kategorien wird jedes Land einem von vier Regimetypen zugeordnet: «vollständige Demokratie», «mangel­hafte Demokratie», «hybrides Regime» oder «autoritäres Regime».

 

Demokratie in der EU – Index

Demokratie in der EU – Index

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