„Die in Brüssel entscheiden einfach“ oder „Alles intransparent“
So antworten leider immer wieder Befragte wenn sie nach den Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union befragt werden. Um mit diesem leider weitverbreiteten Vorurteil etwas aufzuräumen, habe ich nachfolgend ein paar Informationen zusammengetragen.
Wer sind eigentlich „die in Brüssel“?
Am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind:
- die Europäische Kommission,
- das Europäische Parlament und
- der Rat der Europäischen Union.
Dabei ist die Europäische Kommission die Stelle, die Vorschläge für Gesetzestexte (Richtlinien und Verordnungen) in das Europäische Parlament und in den Rat der Europäischen Union einbringt, wo dann darüber verhandelt und die Richtlinie oder Verordnung schließlich nach den sog. Trilogen verabschiedet wird, so dass sie in Kraft treten kann. (dazu unten mehr)
Pressemitteilungen u. a. zu Gesetzesvorschlägen oder anderen aktuellen Ereignissen veröffentlicht die Kommission auf ihrer Internetseite:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/de
Im Europäischen Parlament sitzen die von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gewählten Abgeordneten. Die nächste Wahl findet am 09.06.2024 statt.
Wer sich dafür interessiert, welche Abgeordneten aktuell im Parlament sitzen, kann auf dieser Internetseite z. B. nach Fraktion, Name oder Mitgliedstaat suchen:
So erhalten auch die Abgeordneten im fernen Brüssel ein Gesicht.
Das Europäische Parlament stimmt über von der Europäischen Kommission eingebrachte Gesetzesvorschläge ab und nimmt zu diesen i. d. R. eine Verhandlungspostion ein.
Mit vorgeschlagenen Richtlinien und Verordnungen beschäftigt sich i. d. R. zunächst der zuständige Fachausschuss und anschließend das Plenum. Beispielsweise werden Umweltthemen im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) verhandelt. Zu jedem Gesetzesvorschlag gibt es einen Berichterstatter bzw. eine Berichterstatterin. Die Fraktionen stimmen sich darüber ab, welche Fraktion, bei welchem Dossier den/die Berichterstatter/in stellt. Diese/r beschäftigt sich näher mit dem Vorschlag der Kommission und nimmt Änderungen daran vor. Aus den übrigen Fraktionen werden Schattenberichterstatterinnen oder Schattenberichterstatter benannt, die sich ebenfalls mit diesem Vorschlag beschäftigen und i. d. R. eigene Änderungsanträge einbringen. Auch Abgeordnete, die nicht Berichterstatter oder Schattenberichterstatter sind, können Änderungsanträge einbringen. Welche Änderungen vom Ausschuss angenommen werden, hängt von seiner Zusammensetzung bzw. von der Zusammensetzung des Parlamentes ab (welche Parteien/Fraktionen sind wie stark darin vertreten?).
Informationen zu den nächsten Ausschusssitzungen (z. B. Tagesordnungen, Berichte, Änderungsanträge) gibt es auf:
https://www.europarl.europa.eu/committees/de/home
Die Tagesordnungen zu den Plenarwochen werden ebenfalls veröffentlicht:
https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/agendas.html
Auch vor den Abstimmungen im Plenum können Änderungsanträge eingebracht werden.
Die Ausschussitzungen und Plenarsitzungen kann man hier live oder als Aufzeichnung verfolgen; auf deutsch, in der Originalsprache oder jeder anderen Amtssprache der Europäischen Union:
https://multimedia.europarl.europa.eu/de/webstreaming?d=2024-05-30&lv=COMMITTEES&view=month
Auch das Europäische Parlament veröffentlicht regelmäßig Pressemitteilungen:
https://www.europarl.europa.eu/news/de
Wie das Europäische Parlament über Gesetzesvorschläge abstimmt, hängt davon ab, welche Abgeordneten im Parlament vertreten sind bzw. davon, welchen Parteien sie angehören.
Durch die Wahrnehmung des Wahlrechts am 09.06.2024 entscheiden wir über die Zusammensetzung des Parlamentes und somit auch über seine Verhandlungsposition zu Gesetzesvorschlägen der Kommission.
Auch im Rat der Europäischen Union wird über die durch die Europäische Kommission vorgeschlagenen Richtlinien und Verordnungen diskutiert und abgestimmt. Am Ende der Abstimmungen nimmt der Rat eine allgemeine Ausrichtung zum Gesetzesvorschlag an.
Da sich der Rat der Europäischen Union aus Vertretern und Vertreterinnen der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, entscheiden wir über unsere Stimmenvergabe bei den Bundestagswahlen auch darüber, wie sich die Bundesrepublik Deutschland zu den Gesetzesvorschlägen verhält und somit auch darüber, welche allgemeine Ausrichtung der Rat der Europäischen Union annimmt.
Wann der Rat tagt und in welcher Formation (z. B. „Umwelt“ oder „Finanzen“) kann hier eingesehen werden:
https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/calendar/?DateFrom=&DateTo=&category=meeting
Nicht alle Sitzungen bzw. alle Tagesordnungspunkte sind öffentlich. Öffentliche Sitzungsteile des Rates können hier live oder als Aufzeichnung verfolgt werden; in deutsch, in der Originalsprache oder übersetzt in jede der anderen Amtssprachen der Europäischen Union:
https://video.consilium.europa.eu/home/de
Auch der Rat der Europäischen Union veröffentlicht regelmäßig Pressemitteilungen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
Wenn das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition und der Rat der Europäischen Union seine allgemeine Ausrichtung zu einem Gesetzesvorschlag angenommen hat, können die sog. Triloge starten. Dabei verhandeln Vertreter und Vertreterinnen von Parlament und Rat mit der Kommission über einen Kompromiss/einer gemeinsamen Position. Dieser Kompromiss muss dann noch von Parlament und Rat formal angenommen werden bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Es ist also nicht so, als würde alles „einfach beschlossen“. Wer Zeit und Muße hat, kann die einzelnen Schritte, die vom Veröffentlichen eines Vorschlags durch die Europäische Kommission bis zur späteren Veröffentlichung im Amtsblatt reichen nachvollziehen oder teilweise im Livestream mitverfolgen.
Ich hoffe mit diesem groben Überblick etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben und hoffe, dass alle, die das lesen, am 9. Juni pro-europäisch und vorzugsweise „grün“ abstimmen.
Katrin Jacobs, Mitglied des Grünen Kreisvorstands, durfte im Auftrag der Bezirksregierung ein halbes Jahr in Brüssel bei der EU für Europa arbeiten.