Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Rat der Kreisstadt Unna beantragen, Die Bornekampstraße vom Ostring bis zur Talstraße als Fahrradstraße auszuschildern.
Begründung
Der Rat der Stadt Unna hat sich mit der Feststellung des Klimanotstandes eine Selbstverpflichtung zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen auferlegt. In diesem Rahmen ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal Split ein ausgewiesenes Ziel. Im Ausbauprogramm Radinfrastruktur von 2021 – 2025 werden Fahrradstraßen als eine Möglichkeit genannt, den Radverkehr zu begünstigen und zu schützen.
Im vom Rat beschlossenen Zielnetz 2025 wird die Bornekampstraße in den angegebenen Bereichen als Hauptroute ausgewiesen. Überregionale Bedeutung für den Radverkehr erhält die Bornekampstraße durch die Ausweisung im Radverkehrsnetz NRW. Der Bornekamp wird stark von Radtouristen genutzt.
Im weiteren Verlauf bietet diese Radwegeverbindung eine sichere Anbindung des Ortsteils Billmerich an die Innenstadt. Die städtischen Erfahrungen mit anderen Fahrradstraßen zeigen, dass Fahrradstraßen akzeptiert und gut angenommen werden.
Nach der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO vom 15.11.2021 dürfen Fahrradstraßen eingerichtet werden, wenn sie eine hohe Netzbedeutung haben. Eine Prüfung des Radverkehrsanteils durch eine Zählung kann daher entfallen.
Zur Wahrung der Interessen der Anwohnenden ist eine Zusatzbeschilderung mit dem Zeichen 1020-30 möglich. Anlieger können den Bereich also auch bei Ausschilderung einer Fahrradstraße weiterhin passieren. Um eine durchgehend sichere Radverbindung bis in die Innenstadt zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, den Abbiege- und Einfädelvorgang von der Bornekampstraße zur Eselsbrücke und umgekehrt mit geeigneten Maßnahmen abzusichern.